Wer sich gerne ein zusätzlich motorisiertes Fahrrad kaufen möchte sollte sich zu aller Erst die Frage stellen ob er ein E-Bike, also ein echtes Elektrofahrrad das auch ohne Muskeleinsatz fahren kann oder aber ein Pedelec kaufen möchte. Im Gegensatz zum E-Bike muss man beim Pedelec in die Pedale treten wenn man Fahrt aufnehmen möchte. Hier hilft der Elektromotor nur nach und unterstützt den Fahrradfahrer bei seinen Anstrengungen. Der Unterschied zwischen Pedelec und Elektrofahrrad (Ebike) liegt also darin, das man mit einem E-Bike auch ohne eigenes Zutun alleine durch den Elektroantrieb fahren kann.

Vorteile und Nachteile von Pedelecs mit Tretunterstützung

Das Pedelec hat den Vorteil das es innerhalb der Europäischen Union als echtes Fahrrad eingestuft wird und somit keine laufenden Kosten in Bezug auf Zulassung oder Versicherung verursacht. Pedelecs sind Zulassungsfrei weil der Elektromotor nur Unterstützend wirkt und man nicht ohne eigene Anstrengung mit dem Pedelec fahren kann. Die englische Abkürzung Pedelec steht dabei für „Electrically Power Assisted Cycle“ und hat sich auch im deutschsprachigen Raum zur Klassifizierung dieser Fahrzeuggattung etabliert.

Vorteile von Pedelecs:

  • Je nach Klassifizierung (s.o.) Zulassungsfrei, Steuerfrei, keine Versicherungskennzeichen Pflicht
  • Gilt als Fahrrad und nicht als echtes „Fahrzeug“ (ausgenommen S-Pedelecs)
  • Man trainiert trotz Elektromotor die eigene Muskulatur und Ausdauer
  • Aktuell besteht in Deutschland keine Helmpflicht für Pedelecs (ausgenommen S-Pedelecs)

Nachteile von Pedelecs:

  • Man kann nicht einfach am Gas drehen und losfahren
  • Elektronische Unterstützung nur bis max. 25 Km/h bzw. 250 Watt zulassungsfrei

Unterschiede zwischen den einzelnen Pedelec Klassifizierungen

Pedelecs ohne Anfahrthilfe bis 25 Km/h Höchstgeschwindigkeit – Diese Gattung gilt in in Deutschland als Fahrrad und darf ohne Führerschein und ohne Versicherungspflicht genutzt werden. Sie sind zulassungsfrei und steuerfrei. Es besteht keine Helmpflicht in Deutschland und es gibt kein gesetzliches Mindestalter für Pedelecs ohne Anfahrhilfe.

Pedelecs mit Anfahrthilfe bis 6 Km/h und einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 Km/h –  Diese Kategorie ist in der BRD ebenfalls als Fahrrad klassifiizert worden. Diese Fahrräder sind ebenfalls Zulassungs- und Steuerfrei, nicht Versicherungspflichtig und es besteht keine Pflicht zum tragen eines Helmes. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren und man benötigt mindestens einen Mofaführerschein bzw. eine Prüfbescheinigung. Letzter Punkt gilt nicht für alle die vor dem 31.03.1965 geboren sind.

S-Pedelecs bzw Pedelecs bis 45 Km/h Höchstgeschwindigkeit – Die schnellen Pedelecs mit Tretunterstützung bis zu 45 Stundenkilometern gelten als Kleinkrafträder und sind somit Ordnungsgemäß zu versichern und bedürfen einer staatlichen Zulassung in Deutschland. Um ein solches Gefährt zu führen benötigt man im Unterschied zu den normalen Pedelecs einen Führerschein (Klasse 3, M, B, A oder A1). Diese Pedelecs dürfen nicht auf Rad- oder Fußwegen eingesetzt werden. Es sei denn diese sind mit dem entsprechenden Hinweis: „Mofa frei“ gekennzeichnet. Radwege außerhalb von Städten oder Ortschaften dürfen allerdings befahren werden. Bei S-Pedelecs gilt die Helmpflicht, es muss also ein geeigneter Kopfschutz getragen werden.

 

Vorteile und Nachteile von E-Bikes bzw. Elektrofahrrädern

Der Unterschied zwischen Elektrofahrrad und Pedelec liegt darin, das man beim E-Bike die Leistung des Motors über einen Drehgriff (wie bei Motorrädern) steuert. Man kann also auch ohne selbst in die Pedale treten zu müssen losfahren. Rechtlich gesehen gelten diese Zweiräder als Kleinkraft- bzw. Leichtkrafträder und sind somit motorisierten Zweirädern gleichzusetzen.

Vorteile von E-Bikes:

  • Fahren ohne Eigenanstrengung möglich
  • Steuer- und Zulassungsfrei bis 45 Km/h
  • Aktuell besteht in Deutschland keine Helmpflicht für Pedelec Fahrer

Nachteile von Elektrofahrrädern:

  • E-Bikes sind Führerscheinpflichtig
  • Fahren ohne Führerschein nicht erlaubt, Führerscheinpflichtig
  • Helmpflicht (ausgenommen die Klasse bis max. 20 Stundenkilometer)

Unterschiede zwischen den jeweiligen E-Bike bzw. Elektrofahrrad Klassen

E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 Km/h – Hierbei handelt es sich um sogenannte Leichtmofas. Sie sind damit versicherungspflichtig aber Zulassungs- und Steuerfrei. Es gilt keine Helmpflicht für E-Bikes bis 20 K/mh, allerdings wird mindestens ein Mofafürhrerschein vorausgesetzt, sofern der Fahrer nicht vor dem 31.03.1965 geboren wurde oder er eine höherwertige Fahrerlaubnis besitzt.

E-Bikes bzw. Elektrofahrräder zwischen 20 Km/h und 25 Km/h Maximalgeschwindigkeit – Sie sind rechtlich als Mofa eingestuft und damit Versicherungspflichtig, Steuer- und Zulassungsfrei. Es besteht ein vorgeschriebenes Mindestalter von 15 Jahren und man benötigt eine Prüfbescheinigung (Mofaführerschein) sofern man nicht vor dem 31.03.1965 geboren ist. Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Schutzhelmes, ein Fahrradhelm ist nicht ausreichend. Radwege dürfen bei entsprechender Kennzeichnung genutzt werden.

Elektrofahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 – 45 Km/h – Diese E-Bikes gelten rechtlich als Kleinkrafträder und sind somit Versicherungspflichtig aber Steuerfrei. Es wird ein Führerschein der Klasse M oder höher benötigt. Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms. Fahrradwege dürfen nicht benutzt werden.